Jugendschöffenwahl

09. Februar 2023: Für die Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2023 ist ein einheitliches Bewerbungsformular zu verwenden. Erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Sünching (Herr Schmalhofer) oder auf der Homepage der Gemeinde Sünching.


Landkreis sucht Jugendschöffen – Bewerbung bis Mitte März möglich

 

Am 31. Dezember 2023 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffen. Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Regensburg und die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg neu gewählt werden. Gesucht werden ab sofort interessierte Landkreisbürgerinnen und -bürger.

 

Bewerbungen sind bis 17. März 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Schulstr. 26, 93104 Sünching, möglich.  Auskünfte erteilt Herr Schmalhofer, Tel: 09480/938011.

Formblätter hierzu erhalten Sie bei der VG Sünching oder auf der Homepage der Gemeinde oder unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?    

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, im Landkreis Regensburg wohnen sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Eine juristische Vorbildung ist für das Amt nicht erforderlich.    

 

Ausschlusskriterien für das Amt des Jugendschöffen

Personen, denen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch aberkannt wurde, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt (die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folgen haben kann), dürfen nicht zu Jugendschöffen berufen werden. Außerdem sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener nicht zum Amt des Jugendschöffen berufen werden.  

 

Was beinhaltet das Amt des Jugendschöffen?

Die Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Regensburg sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

 

Wer Interesse am Ehrenamt des Jugendschöffen hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ab sofort bei seiner Wohnsitzgemeinde melden. Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Entscheidung, welche Bewerber dem Amtsgericht Regensburg als Jugendschöffen vorgeschlagen werden, trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg. Dem Amtsgericht müssen im Anschluss daran bis spätestens 5. Juni 2023 mindestens 112 Personen vorgeschlagen werden, je zur Hälfte Männer und Frauen. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet dann ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts.

 

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie unter  https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

 

Kontakt:  Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Kreisjugendamt Regensburg gerne zur Verfügung (Irmgard Mayer, Telefon 0941 4009-231, E-Mail: irmgard.mayer@lra-regensburg.de).