Kinderhaus Pusteblume

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

In unserem Kinderhaus werden vorrangig Kinder aus den Gemeinden Sünching, Riekofen und Mötzing aufgenommen.

In unseren Waldgruppen können Kinder ab dem vollendetem 3. Lebensjahr aufgenommen werden.

In unserer Kinderkrippe spielen 12 Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr zusammen.

Im Jugend- und Vereinshaus ist seit September 2022 eine Kinderkrippe mit 14 Plätzen eingerichtet.

Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten voraus. Alle Eltern aus den Gemeinden Sünching, Riekofen und Mötzing, deren Kinder bis September 2021 das erste Lebensjahr vollendet haben, werden frühzeitig informiert.

Die Anmeldung erfolgt für das kommende Betreuungsjahr (1.09 des Kalenderjahres bis zum 31.08. des Folgejahres). Bei der Anmeldung sind die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen. (Anmeldebogen siehe unten)

Gemeinde Sünching, Schulstr. 26, 93104 Sünching, Tel. 09480/938011, Herr Georg Schmalhofer

Wir arbeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Dies ist die Richtlinie und Handlungsgrundlage zur Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsziele.

Es gelten die Satzungen der Gemeinde Sünching (Satzung über die Benutzung und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren).

Die tägliche Mindestbuchungszeit ist von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Die Kernzeit ist von 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr.

Die Gebühren für den Besuch betragen für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres für jeden angefangenen Monat je Kind bei einer gebuchten Betreuungszeit von wöchentlich:

22,5 - 25 Stunden mtl.      80,00 €
25 - 30 Stunden mtl.    100,00 €
30 – 35 Stunden mtl.    120,00 €
35 – 40 Stunden mtl.    140,00 €
40 – 45 Stunden mtl.    160,00 €
mehr als 45 Stunden mtl.    180,00 €

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

 

Die Gebühren für den Besuch betragen für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für jeden angefangenen Monat je Kind bei einer gebuchten Betreuungszeit von wöchentlich:

22,5 - 25 Stunden mtl.    170,00 €
25 - 30 Stunden mtl.    200,00 €
30 - 35 Stunden mtl.    230,00 €
35 - 40 Stunden mtl.    260,00 €
40 - 45 Stunden mtl.    290,00 €
mehr als 45 Stunden mtl.    320,00 €

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

 

Die Verpflegungsgebühren betragen je gebuchter Mittagsverpflegung für über 3-jährige Kinder 4,00 € und für Kinder unter 3 Jahren 3,00 €.   

Wechselnde Buchungszeiten sind auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umzurechnen. Die Gebühr wird dann nach der entsprechenden Stundenstaffel festgesetzt.

Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Kindertageseinrichtung nicht an allen Tagen eines Monats geöffnet ist oder das Kind vorübergehend abwesend ist.

Die Busbeförderung ist kostenlos. Für das Portfolio werden keine Kosten erhoben.

Die Eltern können beim Kreisjugendamt Regensburg einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Es kann auch weiterhin ein Zuschuss zum Mittagessen beantragt werden (www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/bildung-teilhabe).

 

Der Freistaat Bayern gewährt für die gesamte Kindergartenzeit einen Beitragszuschuss.

Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

Unsere Eltern haben die Möglichkeit, für Ihr Kind ein warmes Mittagessen zu buchen. Waldkinder, die bis 12.30 Uhr gemeldet sind, können nicht zum Essen angemeldet werden. Es ist nur eine regelmäßige Buchung möglich, z.B. täglich oder an sich wiederholenden Tagen (z.B. montags, dienstags und freitags).

Kinderhaus Sünching

AdresseKinderhaus Sünching
Schulstr. 26
93104   Sünching
Kontakt
Telefon: 09480/5225
Fax: 09480/9380-20
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 16.45 Uhr

Freitag von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Schließtage von Dezember 2023 bis Dezember 2024 (angegeben sind jeweils der erste und letzte Schließtag):

WEIHNACHTSFERIEN:  27. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024

FASCHING:                16. Februar 2024 (Erste Hilfe Team)

OSTERFERIEN:           02. April 2024 bis 05. April 2024

TEAMTAG:                 13. Mai 2024

PFINGSTFERIEN:        27. Mai 2024 bis 31. Mai 2024

TEAMTAG:                 08. Juli 2024

SOMMERFERIEN:        12. August 2024 bis 30. August 2024

WEIHNACHTSFERIEN: 23. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024